“Anfechtung und Widerruf” bei einem Model Release.

Posted on 30 März 2010 by sylentpress

"Anfechtung und Widerruf" bei einem Model Release. Was sollte beachtet werden,
wenn Fotograf und Model zusammenarbeiten.Unser Medienexperte Rechtsanwalt
Tim Hoesmann schildert dies wie folgt:
In den Musterverträgen zum Model Release findet sich immer wieder der Hinweis,
dass die Rechte unwiderruflich übertragen worden sind. Damit möchte der Fotograf
vor allem Rechtssicherheit im Rahmen einer späteren Verwendung haben.
Der Widerruf kann jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden, daher ist dieser
Satz aus juristischer Sicht nicht bindend.
Ein Vertrag wird immer nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
geschlossen und in diesem finden sich gesetzliche Regeln, nach denen die
Auflösung eines Vertrages möglich ist.
Die erste Fallgruppe ist die Anfechtung. Mit der Anfechtung kann ein bereits
geschlossener Vertrag aufgelöst werden.
Voraussetzung dafür ist, dass ein Irrtum über die Tragweite der Einwilligung
vorgelegen hat. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sich das Modell nicht
bewusst darüber gewesen ist, in was es mit der Unterschrift eigentlich alles
einwilligt.
Zudem kann der Vertrag angefochten werden, wenn eine arglistige Täuschung
vorgelegen hat, der Fotograf also zum Beispiel bewusst über die mögliche
Verwendung der Bilder gelogen hat.
Neben der Anfechtung gibt es noch den Widerruf. Dieser kann, entgegen vieler
vertraglicher Formulierungen nicht völlig ausgeschlossen werden. So erkennt die
Rechtsprechung einen Widerruf an, wenn sich die Umstände seit ihrer Erteilung so
geändert haben, dass die Veröffentlichung den Betroffenen in seiner
Persönlichkeit empfindlich beeinträchtigt. Es muss allerdings ein wichtiger
Grund vorliegen, nicht mehr an die Vereinbarung gebunden sein zu wollen.

Relativ typisch sind die Fälle, in denen sich die Einstellung des Models zu
einmal gemachten Akt-Aufnahmen ändert und sie später nicht mehr möchte, dass
diese weiter veröffentlicht werden. Hier ist jedoch ein Zeitraum vom 3 bis 5
Jahren erforderlich, bevor ein solcher Wandel gerichtlich anerkannt wird. Der
kurzzeitige Sinneswandel führt im Regelfall nicht dazu, dass die Bilder nicht
mehr verwendet werden können, die einmal erteilte Einwilligung ist bindend.
Ebenso kann eine Einwilligung widerrufen werden, wenn zum Beispiel der Beruf
gewechselt worden ist und der Abgebildete nicht mehr möchte, dass Bilder,
welchen ihn bei seiner alten Berufsausübung zeigen, veröffentlicht werden.
Widerruf das Model seine Einwilligung, muss es unter Umständen die durch den
Widerruf eintretenden wirtschaftlichen Einbußen aufseiten des Fotografen
finanziell ausgleichen.
Darüber hinaus kann ein Vertrag widerrufen werden, wenn sich eine Partei bewusst
vertragswidrig verhält. Dies ist zum Beispiel dann gegeben, wenn sich der
Fotograf über die erteilte Einwilligung hinweg setzt und das Bild ohne
Genehmigung anderweitig veröffentlicht. Die Beurteilung, ob sich der Fotograf
über die erteilte Einwilligung hinweg gesetzt hat, hängt von dem Umfang der
Einwilligung im Einzelfall ab. So umfasst die Einwilligung in die
Veröffentlichung eines Nacktbildes für ein Biologieschulbuch nicht Wiedergabe
dieses Fotos in einem kritischen Fernsehbericht zur Sexualkunde. Auch die
Einwilligung eines Schauspielers, ihn mit der Brille eines Modehauses
abzulichten, umfasst die Verwendung für die Werbung des Modehauses, nicht aber
für die Optikerkette.
Daher ist gerade bei Werbemotiven darauf zu achten, ob eine entsprechende
Einwilligung wirksam vorliegt. Liegt diese wirksam vor, können die Bilder auch
in einem Kontext verwendet werden, die vom Abgebildeten nicht erwünschte
Assoziationen zwischen ihm und dem Produkt hervorrufen.
Schwierig zu beurteilen sind die Fallgruppen, in denen die Fotos aus dem
Zusammenhang gerissen werden, die Veröffentlichung sich aber mit der erteilten
Einwilligung deckt.
Hier sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und
abzuwägen, ob es durch die Bildveröffentlichung zu einer starken
Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts der abgebildeten Person kommt.
Dies kann dann gegeben sein, wenn der gesamte Kontext der Bildveröffentlichung
ehrverletzend ist.
So kann zum Beispiel das harmlose Bild eines Vaters mit seinem Kind, in dessen
Veröffentlichung wirksam eingewilligt wurde, das Persönlichkeitsrecht
beeinträchtigen, wenn es als Illustration für einen Bericht über
Kinderpornografie oder Pädophilie verwendet wird. Auch gegen die Darstellung als
Verbrecher oder auch als Prostituierte kann sich die abgebildete Person wehren,
es sei denn, sie hat im Vorfeld bewusst in eine solche Veröffentlichung
eingewilligt.
Es sollte also bei der Verwendung der Bilder immer darauf geachtet werden, dass
eine wirksame Einwilligung der abgebildeten Person vorliegt, um spätere
Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Wenn Sie Fragen zur Erstellung eines Mustervertrages oder auch im Zweifel über
den Umfang der Einwilligung haben, beraten wir sie gerne - Kanzlei Hoesmann -

dazu Peter Sylent von SylentPress:
Vor Jahren schon hat das Landgericht Hamburg dahingehend den Hinweis an unsere
Agentur ausgegeben, im Fall der Symbolfotografie eindeutig den Model Release zu
formulieren. Wie z.B. positive wie auch negative Themen zu bedienen und ein
Aufklärungsgespräch sollte vor einem Shooting mindestend 15 Minuten dauern,
in dem man dem Model unterschiedlich Sachverhalte aufzeigt und diese möglichst
durch schon veröffentlichte Beispiele mit heranzieht.
 
Sylent-Press Picture-Database Advertise Here
Peoplepics-Microstock Picture-Database
Sylent-Press Newsflash
Haushaltstipps
sylent-press
HafenNews

ARCHIV

 

Februar 2012
M D M D F S S
« Jan    
 12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
272829