Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Bildagenturen nicht verpflichtet sind, vor der Weitergabe von Bildern aus ihrem Archiv zu überprüfen, ob diese im Rahmen der beabsichtigten Berichterstattung durch die Presse unter Umständen das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person verletzen könnten.
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dazu:
Durch diese Entscheidung kommt es aufseiten der Bildagentur zu einer Rechtsicherheit. Sie laufen nun nicht mehr Gefahr, dass sie allein für die Weitergabe der Bilder an einen Verlag oder eine Zeitung rechtlich belangt werden können, wenn diese durch die Veröffentlichung die Rechte Dritter verletzten könnte.
Urteile des VI. Zivilsenats – VI ZR 30/09 und VI ZR 34/09










